Tausendmal beworben, tausendmal ist nichts passiert
Tausendmal beworben, tausendmal ist nichts passiert: Ein Zeugnis kann gut klingen und trotzdem schlecht gemeint sein.
Auf dieser Seite finden Sie eine geordnete Übersicht, welche Schritte sinnvoll sind, welche Unterlagen benötigt werden und wann wegen möglicher Fristen sofort gehandelt werden sollte.
Zeugnis zeitnah prüfen lassen
- Zeugnisansprüche können Ausschlussfristen unterliegen.
- Schlechte oder unvollständige Zeugnisse schaden laufenden Bewerbungen.
- Bewertungen, Aufgabenbeschreibung und Schlussformel müssen zusammenpassen.
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte das Zeugnis nicht erst Monate später geprüft werden.
Tausendmal beworben, tausendmal ist nichts passiert
Wundern Sie sich, weshalb es mit Ihren Bewerbungen trotz eines gut klingenden Zeugnisses nicht so gut läuft, wie Sie erwarten?
Nicht immer ist eine Formulierung so offensichtlich als negativ zu entdecken wie etwa "bemühte sich, den gestellten Anforderungen gerecht zu werden".
Wir prüfen, ob Ihr Zeugnis nach dem Zeugniscode tatsächlich das aussagt, was bei oberflächlicher Betrachtung drinsteht.
Falsch oder unvollständig formulierte Zeugnisse müssen vom Arbeitgeber abgeändert werden, ggf. lassen sich entsprechende Ansprüche auf Zeugnisberichtigung gerichtlich durchsetzen.
Arbeitszeugnis prüfen lassen
Ein Arbeitszeugnis begleitet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft über viele Jahre. Es entscheidet nicht allein über eine Bewerbung, kann aber erheblich beeinflussen, ob Bewerbungsunterlagen positiv wahrgenommen werden. Gerade deshalb sollte ein Zeugnis nicht nur danach beurteilt werden, ob es auf den ersten Blick freundlich klingt.
Arbeitszeugnisse folgen eigenen Regeln. Sie müssen wahr sein, sollen das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren und enthalten häufig Formulierungen, die wie Lob aussehen, aber in der Zeugnissprache eine deutlich schlechtere Bewertung ausdrücken.
Geprüft werden sollten insbesondere Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Führungsbeurteilung, besondere Erfolge, Schlussformel, Dankes- und Bedauernsformel, Zukunftswünsche sowie Widersprüche zwischen Einzelbewertungen und Gesamtnote.
Zeugniscode: Wenn freundliche Sätze schlecht gemeint sind
Typische Zeugnisformulierungen haben sich über Jahre eingeschliffen. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ wird anders verstanden als „zu unserer Zufriedenheit“. Auch scheinbar kleine Worte wie „stets“, „voll“, „insgesamt“, „bemüht“, „im Wesentlichen“ oder „im Rahmen seiner Möglichkeiten“ können die Bewertung deutlich verändern.
Besonders gefährlich sind doppeldeutige Formulierungen, Auslassungen und untypische Gewichtungen. Wenn Selbstverständlichkeiten hervorgehoben werden, wesentliche Aufgaben fehlen oder die Schlussformel auffällig knapp ausfällt, kann das für erfahrene Leser ein Warnsignal sein.
Eine anwaltliche Prüfung übersetzt das Zeugnis in Klartext und zeigt, ob Korrekturbedarf besteht.
Was ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis enthalten sollte
- korrekte persönliche Daten und Beschäftigungsdauer
- vollständige und zutreffende Tätigkeitsbeschreibung
- Leistungsbeurteilung mit nachvollziehbarer Gesamtnote
- Bewertung von Fachwissen, Arbeitsqualität, Belastbarkeit und Arbeitserfolg
- Führungsbeurteilung gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen/Kollegen und ggf. Kunden
- bei Führungspositionen: Personalverantwortung, Führungsstil, Budget, Projekte
- stimmige Schlussformel mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen
Zeugnisberichtigung und Korrektur
Ist das Zeugnis falsch, unvollständig, widersprüchlich oder in der Bewertung nicht angemessen, kann eine Berichtigung verlangt werden. Häufig lässt sich außergerichtlich eine bessere Fassung erreichen, wenn konkrete Formulierungsvorschläge gemacht und die Fehler nachvollziehbar erläutert werden.
Zu vermeiden ist ein pauschaler Streit über „besser“ oder „schlechter“. Erfolgreicher ist eine präzise Prüfung: Welche Aufgaben fehlen? Welche Bewertung passt nicht zu Zwischenbeurteilungen, Zielerreichungen oder Beförderungen? Welche Aussage ist objektiv falsch? Welche Formulierung wirkt verdeckt negativ?
Manchmal empfiehlt es sich, dem Arbeitgeber einen vollständigen Zeugnisentwurf zu übermitteln. Manchmal genügt eine punktuelle Korrektur. Entscheidend ist die Strategie.
Zwischenzeugnis: Wichtig bei Vorgesetztenwechsel, Versetzung und Konflikt
Ein Zwischenzeugnis kann sinnvoll sein, wenn ein Vorgesetztenwechsel bevorsteht, eine Versetzung erfolgt, eine längere Elternzeit oder Krankheit ansteht, ein Verkauf des Betriebs bevorsteht oder sich ein Konflikt im Arbeitsverhältnis abzeichnet.
Gerade vor Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung kann ein gutes Zwischenzeugnis später sehr wertvoll sein. Es dokumentiert die bisherige Leistung und erschwert es, im Endzeugnis plötzlich deutlich schlechter zu bewerten.
Zeugnisanspruch gerichtlich durchsetzen
Wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis erteilt oder eine notwendige Korrektur verweigert, kann der Anspruch vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Dabei geht es häufig nicht nur um die Frage, ob überhaupt ein Zeugnis zu erteilen ist, sondern um den konkreten Inhalt.
Gerade bei gerichtlicher Durchsetzung ist es hilfreich, den gewünschten Zeugnistext präzise vorzubereiten. Das Gericht soll erkennen können, welche Formulierungen verlangt werden und weshalb die bisherige Fassung unzureichend ist.
Wichtig: Auch Zeugnisansprüche können durch arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen gefährdet sein. Deshalb sollte eine Prüfung nicht unnötig aufgeschoben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vorhandenes Arbeitszeugnis oder Zeugnisentwurf
- Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung
- Zwischenzeugnisse, Beurteilungen, Zielvereinbarungen
- Nachweise über Projekte, Erfolge, Beförderungen oder besondere Aufgaben
- Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Vergleich, falls vorhanden
- Schriftverkehr mit Arbeitgeber oder Personalabteilung
Schnellprüfung / Kontaktformular
Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis oder Zeugnisentwurf prüfen und korrigieren lassen. Dieses Formular gehört nur zu dieser Unterseite und kollidiert nicht mit dem allgemeinen Kanzlei-Kontaktformular.